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S C H I E D S R I C H T E R -Z E I T U N G 4 / 2 0 1 6

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Regel 12 – Fouls und unsportli-

ches Betragen

„Vorteil“-Gewährung bei einem

feldverweiswürdigen Vergehen

und Eingriff

Bei grobem Foulspiel, einer

Tätlichkeit oder einem zweiten

verwarnungswürdigen Vergehen

sollte nicht auf „Vorteil“ entschie-

den werden, es sei denn, es ergibt

sich eine klare Torchance. Der

Schiedsrichter muss den Spieler

des Feldes verweisen, wenn der

Ball das nächste Mal aus dem Spiel

ist. Wenn dieser Spieler den Ball

während des „Vorteils“ jedoch

spielt oder einen Gegner angreift,

unterbricht der Schiedsrichter das

Spiel, verweist den Spieler des Fel-

des und setzt das Spiel mit einem

indirekten Freistoß fort.

Erklärung: In dem seltenen Fall,

dass der Schiedsrichter bei einem

feldverweiswürdigen Vergehen auf

„Vorteil“ entscheidet (nur wenn

sich in unmittelbarer Folge eine

klare Torchance ergibt) und der

fehlbare Spieler anschließend in

das Spiel eingreift, muss das Spiel

unterbrochen werden, da es unfair

wäre, wenn dieser Spieler ein Tor

schießen, zu einem Tor beitragen

oder den Gegner an einem Tor

hindern würde.

Verhindern einer offensichtli-

chen Torchance im Strafraum

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine

offensichtliche Torchance der

gegnerischen Mannschaft durch

ein absichtliches Handspiel verei-

telt, wird er unabhängig von der

Position des Vergehens des Feldes

verwiesen.

Wenn ein Spieler mit einem

Vergehen gegen einen Gegner im

eigenen Strafraum eine offensicht-

liche Torchance vereitelt und der

Schiedsrichter einen Strafstoß

gibt, wird der Spieler verwarnt, es

sei denn,

• das Vergehen ist Halten, Ziehen

oder Stoßen oder

• der fehlbare Spieler versucht

nicht, den Ball zu spielen, oder

hat keine Möglichkeit, den Ball zu

spielen, oder

• das Vergehen muss ungeachtet

der Position auf dem Spielfeld

sofort mit einem Feldverweis

geahndet werden (z. B. grobes

Foulspiel, Tätlichkeit etc.).

In all´diesen Fällen wird der

Spieler des Feldes verwiesen.

Erklärung: Wenn ein Verteidiger

im Strafraum regelwidrig eine

offensichtliche Torchance verhin-

dert, wird mit einem Strafstoß die

Torchance wiederhergestellt. Der

Spieler sollte deshalb weniger

streng bestraft (lediglich verwarnt)

werden, als wenn das Vergehen

außerhalb des Strafraums erfolgt.

Wenn das Vergehen aber ein Hand-

spiel oder eindeutig kein Versuch

ist, den Ball zu spielen oder zu

erobern (wie im Wortlaut defi-

niert), wird der Spieler des Feldes

verwiesen.

Körperliche Vergehen gegen

Spieler, Mitspieler, Auswechsel-

spieler, Teamoffizielle, Spieloffi-

zielle, sonstige Personen

Bei laufendem Spiel und einem

Vergehen eines Spielers innerhalb

des Spielfelds gegen

• einen Gegner: indirekter oder

direkter Freistoß oder Strafstoß

• einen Mitspieler, Auswechselspie-

ler, ausgewechselten Spieler, Team-

offiziellen oder Spieloffiziellen:

direkter Freistoß oder Strafstoß

• eine sonstige Person:

Schiedsrichter-Ball

Erklärung: Eine entscheidende Ver-

änderung, die zukünftig Vergehen

gegen Mitspieler und Auswechsel-

spieler bezüglich der Spielstrafe

auf die gleiche Stufe stellt wie

Vergehen gegen Gegenspieler.

Foulspiel außerhalb des Spiel-

felds

Wenn ein Spieler das Spielfeld bei

laufendem Spiel im Rahmen eines

Spielzugs verlässt und ein Verge-

hen gegen einen anderen Spieler

begeht, wird das Spiel mit einem

Freistoß von der Begrenzungslinie

fortgesetzt, die der Position des

Vergehens am nächsten liegt. Bei

Vergehen, die mit einem direkten

Freistoß geahndet werden, gibt es

einen Strafstoß, wenn der Spieler

das Vergehen zwar außerhalb des

Spielfelds, aber hinter der eigenen

Torauslinie im Bereich des eigenen

Strafraums begeht.

Erklärung: Wenn zwei Spieler das

Spielfeld bei einer Spielaktion

verlassen und einer den anderen

außerhalb des Spielfelds foult,

muss auf Freistoß entschieden

werden, da dieses Vergehen zwar

außerhalb des Feldes passiert, aber

im direkten Zusammenhang mit

dem Spiel steht.

Regel 14 – Strafstoß

Fehlverhalten bei der

Ausführung

Erklärung zur Grafik: Die rot

markierten Passagen haben sich

geändert. Bei einem unzulässigen

Täuschen oder bei einem falschen

Schützen gibt es unabhängig

von der Wirkung immer einen

indirekten Freistoß. Zudem wird

der Torhüter bei einem Vergehen

verwarnt, allerdings nur, wenn

eine Wiederholung des Strafstoßes

erfolgt.

Falls ein Strafstoß wiederholt werden muss, weil sich der

Torhüter zu früh von der Linie bewegt hat, gibt es für den

Torhüter nun zwingend eine Verwarnung.

Wiederholung des

Strafstoßes

und Verwarnung

des Torhüters

Indirekter Freistoß

und Verwarnung

des Schützen

Indirekter Freistoß

und Verwarnung

des falschen

Schützen

Tor und Anstoß

Indirekter Freistoß

und Verwarnung

des Schützen

Indirekter Freistoß

und Verwarnung

des falschen

Schützen

Vergehen des

Torhüters

Unzulässiges

Täuschen

des Schützen

Falscher Schütze

Tor

kein Tor