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S C H I E D S R I C H T E R -Z E I T U N G 4 / 2 0 1 6

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Als der Ball auf das Tor zurollt, verhindert Kölns Auswech-

selspieler Andreas Moog (hier noch am Pfosten stehend) das

sichere Gegentor.

dass auf der Insel ein Spieler

ausgewechselt werden durfte.

Mit zunehmender Kommerzialisie-

rung des Fußballs, einer Medien-

präsenz, die dafür sorgte, dass

dieser Sport zum Tagesgespräch

zahlreicher Bevölkerungsgruppen

wurde, und mit dem Ruf nach

einer objektiven Gerechtigkeit auf

dem Platz wurde auch internatio-

nal die Forderung nach Auswech-

selspielern laut.

In der Folge davon entschied

die FIFA im Sommer 1967, dass

zunächst zwei Spieler pro

Mannschaft ausgetauscht werden

konnten – die Regel zum Spie-

lerwechsel war nun weltweit

eingeführt.

Veränderungen dazu gab es erst

wieder im Sommer 1994, als ne-

ben den zwei Auswechselspielern

mit dem Tausch eines Ersatz-Tor-

warts ein dritter Wechsel zugelas-

sen wurde.

Doch wer war Ersatz-Torwart? Wie

bei anderen nicht eindeutigen

Bestimmungen versuchten die

Vereine, diese „2+1-Regel“ nach

eigenem Belieben auszuhebeln.

So kam schon ein Jahr später die

bis heute gültige Regelung, dass

in offiziellen Spielen von jeder

Mannschaft drei Spieler ausge-

wechselt werden dürfen, gleich ob

Feldspieler oder Torwart.

Um zu vermeiden, dass nach

einem Wechselfehler zwölf Spieler

einer Mannschaft auf dem Platz

sind, gibt es ergänzend zu dieser

neuen Regel eine Reihe von Aus-

führungsbestimmungen. Diese ge-

hören zum grundlegenden Wissen

eines Schiedsrichters und müssen

von ihm beherrscht werden.

Die Lehrwarte sollten deshalb

das Thema „Auswechselspieler“

regelmäßig schulen und den

Kenntnisstand bei ihren Un-

parteiischen abrufen. Sehr gut

gegliederte Hinweise bekommen

sie in den Regeln 3, 4 bis 6 und 12.

Ergänzend zu diesen Textstellen

im Regelwerk ist beim Thema

„Auswechselspieler“ besonders

der auszuwechselnde Spieler das

Spielfeld unbedingt zunächst zu

verlassen, ehe der neue Spieler

den Rasen betreten darf. Gleich-

zeitig ist hierfür die Zustimmung

des Unparteiischen notwendig.

Der Assistent darf dem Spieler

diese Erlaubnis nicht erteilen.

Als Ort zum Betreten des Spiel-

felds ist der Bereich in Höhe der

Mittellinie verbindlich vorgege-

ben. Der Spielerwechsel ist durch-

geführt, wenn der Auswechsel-

spieler den Regeln entsprechend

das Spielfeld betreten hat. An

dieser Stelle weist das Regelwerk

darauf hin, dass der ausgewech-

selte Spieler nun nicht mehr am

Spiel teilnehmen darf.

Wichtig für die Spiele an der

Fußballbasis und vor allem auch

im Jugend-Bereich ist, dass von

den Bestimmungen zur Zahl

der Auswechselspieler und zur

Möglichkeit, ausgewechselte

Spieler wieder einzuwechseln,

abgewichen werden darf. Die

formale Grundlage hierzu findet

sich in den Anmerkungen zu

den Spielregeln am Anfang des

Regelbuchs. Bedingt durch die

Autonomie der einzelnen Gremien

in den DFB-Landesverbänden gibt

es hier eine geradezu babyloni-

sche Vielfalt an Vorgaben. Diese

müssen den Schiedsrichtern an

den jeweiligen Lehrabenden vom

Lehrwart mitgeteilt werden.

Keine Abweichungen vom offizi-

ellen Regeltext gibt es dagegen

beim bereits beschriebenen Aus-

wechselvorgang und bei der Tat-

sache, dass ein Auswechselspie-

ler, wie jeder andere Spieler auch,

der Strafgewalt des Schiedsrich-

ters unterliegt. Kritisiert dieser

oder ein bereits ausgewechselter

Spieler von der Trainerbank aus

den Schiedsrichter, dann erhält

er ebenso die Gelbe Karte wie ein

Spieler, der auf dem Spielfeld die

Entscheidungen des Unpartei-

ischen lautstark in Frage stellt.

Wichtig für die Unparteiischen

sind bezüglich der darauf fol-

genden Spielstrafe die Regel-

vorgaben, die sich zur neuen

Saison geändert haben und auf

die DFB-Lehrwart Lutz Wagner ab

Seite 29 in diesem Heft ausführ-

lich eingeht.

Eine detaillierte Auflistung der

Bestimmungen zum Spieler-

wechsel geben die Verfasser des

Lehrbriefs Nr. 67, der unter der

Überschrift „In Sachen – Aus-

wechselspieler“ steht, in einer

Powerpoint-Präsentation. Zu-

gleich enthält die Ausgabe einen

Fragebogen, mit dem die Schieds-

richter auf Lehrabenden oder bei

einem Lehrgang ihr Wissen zu

dieser Thematik testen, auffri-

schen und verfestigen können.

zu beachten, dass die Abläufe

beim Spielerwechsel formal

korrekt vollzogen werden.

Da ein Wechsel nur in einer

Spielruhe erfolgen darf, haben

die Schiedsrichter und auch die

Mannschaftsbetreuer genügend

Zeit, um die regeltechnischen

Vorgaben für einen solchen

Austausch zu beachten.

So muss der Wunsch zum Wechsel

zweier Spieler zunächst beim

Unparteiischen angemeldet

werden. Kommt es dann zu einer

Unterbrechung des Spiels, hat

Seit dem Platzverweis für Tschechiens Radoslav Latal bei der

EM 2000 sind Persönliche Strafen auch für Akteure auf der

Bank möglich.