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Als der Ball auf das Tor zurollt, verhindert Kölns Auswech-
selspieler Andreas Moog (hier noch am Pfosten stehend) das
sichere Gegentor.
dass auf der Insel ein Spieler
ausgewechselt werden durfte.
Mit zunehmender Kommerzialisie-
rung des Fußballs, einer Medien-
präsenz, die dafür sorgte, dass
dieser Sport zum Tagesgespräch
zahlreicher Bevölkerungsgruppen
wurde, und mit dem Ruf nach
einer objektiven Gerechtigkeit auf
dem Platz wurde auch internatio-
nal die Forderung nach Auswech-
selspielern laut.
In der Folge davon entschied
die FIFA im Sommer 1967, dass
zunächst zwei Spieler pro
Mannschaft ausgetauscht werden
konnten – die Regel zum Spie-
lerwechsel war nun weltweit
eingeführt.
Veränderungen dazu gab es erst
wieder im Sommer 1994, als ne-
ben den zwei Auswechselspielern
mit dem Tausch eines Ersatz-Tor-
warts ein dritter Wechsel zugelas-
sen wurde.
Doch wer war Ersatz-Torwart? Wie
bei anderen nicht eindeutigen
Bestimmungen versuchten die
Vereine, diese „2+1-Regel“ nach
eigenem Belieben auszuhebeln.
So kam schon ein Jahr später die
bis heute gültige Regelung, dass
in offiziellen Spielen von jeder
Mannschaft drei Spieler ausge-
wechselt werden dürfen, gleich ob
Feldspieler oder Torwart.
Um zu vermeiden, dass nach
einem Wechselfehler zwölf Spieler
einer Mannschaft auf dem Platz
sind, gibt es ergänzend zu dieser
neuen Regel eine Reihe von Aus-
führungsbestimmungen. Diese ge-
hören zum grundlegenden Wissen
eines Schiedsrichters und müssen
von ihm beherrscht werden.
Die Lehrwarte sollten deshalb
das Thema „Auswechselspieler“
regelmäßig schulen und den
Kenntnisstand bei ihren Un-
parteiischen abrufen. Sehr gut
gegliederte Hinweise bekommen
sie in den Regeln 3, 4 bis 6 und 12.
Ergänzend zu diesen Textstellen
im Regelwerk ist beim Thema
„Auswechselspieler“ besonders
der auszuwechselnde Spieler das
Spielfeld unbedingt zunächst zu
verlassen, ehe der neue Spieler
den Rasen betreten darf. Gleich-
zeitig ist hierfür die Zustimmung
des Unparteiischen notwendig.
Der Assistent darf dem Spieler
diese Erlaubnis nicht erteilen.
Als Ort zum Betreten des Spiel-
felds ist der Bereich in Höhe der
Mittellinie verbindlich vorgege-
ben. Der Spielerwechsel ist durch-
geführt, wenn der Auswechsel-
spieler den Regeln entsprechend
das Spielfeld betreten hat. An
dieser Stelle weist das Regelwerk
darauf hin, dass der ausgewech-
selte Spieler nun nicht mehr am
Spiel teilnehmen darf.
Wichtig für die Spiele an der
Fußballbasis und vor allem auch
im Jugend-Bereich ist, dass von
den Bestimmungen zur Zahl
der Auswechselspieler und zur
Möglichkeit, ausgewechselte
Spieler wieder einzuwechseln,
abgewichen werden darf. Die
formale Grundlage hierzu findet
sich in den Anmerkungen zu
den Spielregeln am Anfang des
Regelbuchs. Bedingt durch die
Autonomie der einzelnen Gremien
in den DFB-Landesverbänden gibt
es hier eine geradezu babyloni-
sche Vielfalt an Vorgaben. Diese
müssen den Schiedsrichtern an
den jeweiligen Lehrabenden vom
Lehrwart mitgeteilt werden.
Keine Abweichungen vom offizi-
ellen Regeltext gibt es dagegen
beim bereits beschriebenen Aus-
wechselvorgang und bei der Tat-
sache, dass ein Auswechselspie-
ler, wie jeder andere Spieler auch,
der Strafgewalt des Schiedsrich-
ters unterliegt. Kritisiert dieser
oder ein bereits ausgewechselter
Spieler von der Trainerbank aus
den Schiedsrichter, dann erhält
er ebenso die Gelbe Karte wie ein
Spieler, der auf dem Spielfeld die
Entscheidungen des Unpartei-
ischen lautstark in Frage stellt.
Wichtig für die Unparteiischen
sind bezüglich der darauf fol-
genden Spielstrafe die Regel-
vorgaben, die sich zur neuen
Saison geändert haben und auf
die DFB-Lehrwart Lutz Wagner ab
Seite 29 in diesem Heft ausführ-
lich eingeht.
Eine detaillierte Auflistung der
Bestimmungen zum Spieler-
wechsel geben die Verfasser des
Lehrbriefs Nr. 67, der unter der
Überschrift „In Sachen – Aus-
wechselspieler“ steht, in einer
Powerpoint-Präsentation. Zu-
gleich enthält die Ausgabe einen
Fragebogen, mit dem die Schieds-
richter auf Lehrabenden oder bei
einem Lehrgang ihr Wissen zu
dieser Thematik testen, auffri-
schen und verfestigen können.
zu beachten, dass die Abläufe
beim Spielerwechsel formal
korrekt vollzogen werden.
Da ein Wechsel nur in einer
Spielruhe erfolgen darf, haben
die Schiedsrichter und auch die
Mannschaftsbetreuer genügend
Zeit, um die regeltechnischen
Vorgaben für einen solchen
Austausch zu beachten.
So muss der Wunsch zum Wechsel
zweier Spieler zunächst beim
Unparteiischen angemeldet
werden. Kommt es dann zu einer
Unterbrechung des Spiels, hat
Seit dem Platzverweis für Tschechiens Radoslav Latal bei der
EM 2000 sind Persönliche Strafen auch für Akteure auf der
Bank möglich.