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Spielregeln 2016/17

| Regel 04 | Ausrüstung der Spieler

Für etwaige elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (vorbehaltlich der

Zustimmung des nationalen Fußballverbandes/Wettbewerbsorganisators) gilt:

• Diese dürfen keine Gefahr darstellen.

•  Die von den Geräten/Systemen übertragenen Informationen und Daten

dürfen während des Spiels in der technischen Zone weder empfangen noch

genutzt werden.

Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans,

Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit

politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern

oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen.

Bei einem Verstoß werden der Spieler und/oder das Team durch den

Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA

sanktioniert.

5. Vergehen/Sanktionen

Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss das Spiel nicht unterbrochen

werden und der Spieler:

•  wird vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um die

Ausrüstung in Ordnung zu bringen,

•  verlässt bei der Spielunterbrechung das Spielfeld, sofern er die Ausrüstung

noch nicht in Ordnung gebracht hat.

Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, um die Ausrüstung in Ordnung zu

bringen oder auszutauschen,

•  muss von einem Spieloffiziellen kontrolliert werden, bevor er das Spielfeld

wieder betreten darf,

•  darf das Spielfeld nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters betreten (eine

solche Erlaubnis darf während des laufenden Spiels erteilt werden).

Spieler, die das Spielfeld ohne Erlaubnis betreten, werden verwarnt. Wenn das

Spiel für eine Verwarnung unterbrochen wird, wird das Spiel mit einem

indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt

der Unterbrechung befand.