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1. Sicherheit

Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen.

Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Leder- und

Gummibänder usw.) ist verboten. Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen.

Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt.

Spieler sind vor Spielbeginn, Auswechselspieler vor dem Betreten des Spielfeldes

zu kontrollieren. Wenn ein Spieler unerlaubte/gefährliche Ausrüstung oder

Schmuck verwendet oder trägt, muss der Schiedsrichter ihn anweisen:

•  das Teil zu entfernen und

•  das Spielfeld bei der nächsten Unterbrechung zu verlassen, wenn er der

Anweisung nicht Folge leisten will oder kann.

Spieler, die der Anweisung nicht Folge leisten oder das Teil erneut tragen,

werden verwarnt.

2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung

Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den

folgenden einzelnen Gegenständen:

• Hemd mit Ärmeln

• kurze Hose

•  Stutzen – wird außen Klebeband oder anderes Material angebracht/getragen,

muss dieses die gleiche Farbe haben wie der Teil der Stutzen, auf dem es

angebracht ist oder den es bedeckt.

•  Schienbeinschoner – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen,

der angemessenen Schutz bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden

• Schuhe

Torhüter dürfen Trainingshosen tragen.

Regel 04

Ausrüstung der Spieler

Spielregeln 2016/17

| Regel 04 | Ausrüstung der Spieler