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Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine

ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat

der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu

beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so

fällt das Spiel aus.

5.  Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar,

sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur

Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der

Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung,

sind auch sogenannte „Hütchen“ zugelassen.

6.  Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B.

Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des

Schiedsrichters vorgenommen werden.

7.  Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden.

8.  Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.

9.  Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an

der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen. Für

den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den

Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind

(Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten

bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der

Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und

Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des

Innenraums von mindestens 2 m Höhe.

10.  Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der

Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser

Zeit behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der

Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage

nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die

Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.

Spielregeln 2016/17

| Regel 01 | Spielfeld