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12. Kommerzielle Werbung

Auf dem Spielfeld, in dem von den Tornetzen umschlossenen Raum, in der

technischen Zone und innerhalb von 1 m zu den Begrenzungslinien ist ab dem

Betreten des Feldes durch die Teams zu Beginn des Spiels bis zu deren

Verlassen des Spielfelds bei Halbzeitpause sowie von deren Wiederbetreten

des Feldes nach der Pause bis zum Spielende jede Art von Werbung physischer

oder virtueller Art verboten. Ebenso unzulässig ist Werbung an Toren,

Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen sowie das Anbringen fremder

Ausrüstung (Kameras, Mikrofone usw.) an diesen Gegenständen.

Darüber hinaus muss vertikale Werbung mindestens:

• 1 m von den Seitenlinien des Spielfelds entfernt sein,

• denselben Abstand zur Torlinie haben, wie das Tornetz tief ist, und

• 1 m vom Tornetz entfernt sein.

13. Logos und Embleme

Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, von

Konföderationen, nationalen Fußballverbänden, Wettbewerben, Vereinen oder

anderen Körperschaften auf dem Spielfeld, an den Tornetzen, in dem von ihnen

umschlossenen Raum, an den Toren und Fahnenstangen während der Spielzeit

ist verboten. Auf den Fahnen an den Fahnenstangen sind solche Logos und

Embleme hingegen erlaubt.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

1. Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68–70 m.

2.  Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den

ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und

ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.

3.  Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.

4.  Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den

Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.

Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder

Spielregeln 2016/17

| Regel 01 | Spielfeld