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S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 1 / 2 0 1 4
Notbremse“
ichter keine andere Wahl: Er muss den Spieler mit der
Thielking. Er stellt den DFB-Lehrbrief Nr. 52 vor.
...
wird er dreifach bestraft: Neben der Roten Karte (und
anschließender Sperre) gibt es einen Strafstoß für die gegne-
rische Mannschaft.
Zieht der Verteidiger innerhalb des eigenen Strafraums die
Notbremse“,...
Fußball – an den amtlichen Regel-
text halten.
Auf Seite 82 heißt es in Regel 12
unter der Überschrift „Feldver-
weiswürdige Vergehen“:
Ein Spieler... erhält die Rote Karte,
wenn er eines der folgenden Ver-
gehen begeht:
Verhindern eines Tores oder
Vereiteln einer offensicht-
lichen Torchance des Gegners
durch absichtliches Hand-
spiel...
Vereiteln einer offensicht-
lichen Torchance für einen auf
sein Tor zulaufenden Gegen-
spieler durch ein Vergehen,
das mit Freistoß oder Strafstoß
zu ahnden ist.“
Damit wird deutlich, dass nach
sämtlichen in Regel 12 aufgeführ-
ten Vergehen eine Rote Karte zu
zeigen ist, wenn dadurch eine
klare Torchance vereitelt wird.
Dies bedeutet im Klartext, dass der
Unparteiische selbst dann einen
Feldverweis aussprechen muss,
wenn eine Regelübertretung nur
zu einem indirekten Freistoß füh-
ren würde. Dies wäre zum Beispiel
der Fall, wenn ein Abwehrspieler
durch ein gefährliches Spiel im
Bereich seines Tores einem Angrei-
fer die eindeutige Chance nimmt,
ein Tor zu erzielen.
Liegt allerdings ein sogenanntes
technisches Vergehen“ vor, mit
dem eine solche Torchance zunichte-
gemacht wird, so führt dies nicht
zu einer Roten Karte.
So wird ein Torwart auf keinen Fall
mit einer Karte bestraft, wenn er
nach einem Rückpass den Ball vor
dem einschussbereiten Angreifer
mit den Händen aufnimmt, damit
gegen die „Rückpassregel“ verstößt
und einen indirekten Freistoß
erwirkt.
Und auch das zweimalige Spielen
des Balles nach einer Spielfortset-
zung kann maximal zu einer Gelben
Karte führen, wenn der Schieds-
richter der Auffassung ist, dass
dies aus unsportlichen Gründen
geschieht.
Nähere Informationen zur Defini-
tion des Begriffs „klare Torchance“
geben die Auslegungen und Hin-
weise der FIFA im Anhang an den
amtlichen Regeltext. Dort heißt es,
dass eine solche Sanktion nur dann
ausgesprochen werden darf, wenn
die Torchance wirklich eindeutig
ist.
So hat der Schiedsrichter bei einer
Entscheidung auf Feldverweis die
Distanz des gefoulten Angreifers
zum gegnerischen Tor zu berück-
sichtigen. Es ist zu beachten, dass
der angreifende Spieler in seiner
Position den Ball kontrolliert spie-
len kann oder ihn einem Mitspieler
in einer noch besseren Position
zuspielen könnte.
Auch spielt die Zahl der Abwehr-
spieler, die sich in der Nähe des
Geschehens befinden und eventuell
noch eingreifen könnten, eine
Rolle bei der Bewertung durch den
Referee.
Letztlich muss der Schiedsrichter
mögliche spieltechnische Konse-
quenzen aus der gesamten Aktion
bei seiner Entscheidung bezüglich
einer Persönlichen Strafe im
Hinterkopf haben.
Er muss beachten, ob er in der
Situation besser auf Vorteil ent-
scheiden sollte, sodass der Angrei-
fer trotz des Fouls doch noch ein
Tor erzielen könnte. Dann kann
nach der Torerzielung kein Feld-
verweis, sondern allenfalls noch
eine Verwarnung gegen den
Abwehrspieler ausgesprochen
werden (siehe hierzu auch das
Interview mit Michael Weiner auf
der nächsten Seite).
Deutlich wird aus diesen Kriterien,
dass der Unparteiische eine Viel-
zahl von Bedingungen berücksich-
tigen muss, ehe er innerhalb von
wenigen Sekunden die Entschei-
dung auf „Notbremse“ trifft, die
für den weiteren Spielverlauf weit-
reichende Konsequenzen haben
könnte.
Einfacher hat er es, wenn die Tor-
chance durch ein absichtliches Hand-
spiel zunichtegemacht wird. Video-
szenen, die im Lehrbrief Nr. 52 vorge-
stellt werden, machen deutlich, dass
es bei solchen Vergehen lediglich
darauf ankommt, dass der Schieds-
richter dieses absichtliche Handspiel
auch wirklich als solches erkennt.
Die danach folgenden Konsequen-
zen sind eindeutig und werden von
den Spielern meistens akzeptiert.