24
S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 1 / 2 0 1 4
Lehrwesen
Dreifach-Bestrafungbei der
Macht ein Verteidiger durch ein Foul- oder Handspiel eine klare Torchance zunichte, dann hat der Schiedsr
Roten Karte des Feldes verweisen. Welche weiteren Konsequenzen eine „Notbremse“ hat, erklärt Günther
Ein Foulspiel als letzte Option vor dem Gegentor: Der aktuelle DFB-Lehrbrief Nr. 52 beschäftigt
sich mit dem Thema „Notbremse“.
Torhüter Helmut Roleder war 1983 der erste Torhüter, der
wegen einer „Notbremse“ die Rote Karte sah.
I
m Jahr 1990 erweiterte der Inter-
national Football Association
Board (IFAB) das Regelwerk um eine
Strafbestimmung in Sachen „Not-
bremse“: die zwingend vorgeschrie-
bene Rote Karte bei der regelwidri-
gen Verhinderung einer klaren Tor-
chance.
Am 9. April 1983 wusste der damalige
Bundesliga-Torwart Helmut Roleder
vom VfB Stuttgart natürlich noch
nichts von dieser Bestimmung.
Er hatte in der 84. Minute etwa 25
Meter vor seinem Tor einen verun-
glückten Rückpass seines Mitspie-
lers Karlheinz Förster ins Mittelfeld
spielen wollen. Christian Schreier
vom VfL Bochum aber war schneller
am Ball, sodass der Keeper vom VfB
den blauweißen Angreifer nun zu
Fall brachte.
Referee Hans-Peter Dellwing aus Trier
sah aber schon damals keine andere
Möglichkeit, als dem Torwart wegen
dieser groben Unsportlichkeit „Rot“
zu zeigen. Helmut Roleder war damit
der erste Bundesliga-Keeper, der diese
harte Konsequenz erleben musste.
Er schrieb Fußballgeschichte und
erklärte einige Zeit später: „Wir Tor-
hüter waren auf solch eine Bestra-
fung nicht vorbereitet. Wir kannten
den Begriff ‚Notbremse’ nicht ein-
mal. Belehrungen durch den DFB vor
Saisonbeginn gab es damals noch
nicht. Als ich wenig später vom
Sportgericht dann auch noch vier
Wochen gesperrt wurde, brach für
mich die Welt zusammen.“
Beim Geschehen auf dem Spielfeld
hatte der VfB dagegen noch Glück
im Unglück. Denn das Foulspiel
hatte sich außerhalb des Strafraums
ereignet. Als Spielstrafe gab es des-
halb nur einen direkten Freistoß für
den VfL Bochum. Die Torchance für
die Blau-Weißen war dahin, das
Beinstellen hatte einen Gegentreffer
verhindert.
Hätte der Torwart das Vergehen in
seinem Strafraum begangen, so
wäre aus der Doppelbestrafung eine
Dreifachbestrafung geworden,
denn zusätzlich zur Roten Karte
und der Spielsperre hätte es auch
noch einen Strafstoß gegeben.
Inzwischen ist die Definition zur
Verhinderung einer klaren Tor-
chance“ in Regel 12 eindeutig
geklärt. Trotzdem sorgen die damit
verhängten Sanktionen in der Fuß-
ballszene immer wieder für Aufse-
hen. Kritiker der gültigen Praxis
monieren die gerade geschilderte
Dreifach-Bestrafung für den Sün-
der.
Diese Folgen für den betroffenen
Spieler muss der Unparteiische
allerdings ausblenden, wenn er
eine „Notbremse“ auf dem Platz
bewerten und sanktionieren muss.
Er muss sich – egal ob in einem
Amateur-Spiel oder im bezahlten