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S C H I E D S R I C H T E R - Z E I T U N G 5 / 2 0 1 2
indirekten Freistoß.
ir Play
Spielunterbrechungen sowohl im
Profifußball als auch bei den Ama-
teuren. Als Standard-Situationen
sorgen sie vor allem im Bereich
der Strafräume für gute Tormög-
lichkeiten. Die Schiedsrichter müs-
sen deshalb in ihrer Entschei-
dungsfindung und bei der Ausfüh-
rung von Freistößen hochkonzen-
triert vorgehen, um regeltechnisch
und im Umgang mit den Mann-
schaften fehlerfrei zu agieren.
Johannes Malka, der ehemalige
DFB-Schiedsrichter-Obmann,
schrieb dazu im Schiedsrichter-
Handbuch von 1982, dass zum
Schutz der fair und korrekt spie-
lenden Aktiven „jene Spieler zu
bestrafen sind, die gegen die
Regeln und den sportlichen Geist
verstoßen. Die Verhängung dieser
spieltechnischen Strafen durch
den Schiedsrichter hängt von der
Schwere des Vergehens ab. So ist
in der Regel XII, die sich mit den
verschiedenen Formen des Verbo-
tenen Spiels und des Unsport-
lichen Betragens befasst, festge-
legt, für welche Übertretungen der
Schiedsrichter die Spielstrafen
auszusprechen hat.“
Daran hat sich bis heute nichts
geändert. Für die Tätigkeit auf
dem Spielfeld bedeutet dies, dass
die Schiedsrichter bezüglich der
Strafe zwischen dem indirekten
Freistoß und dem direkten Freistoß
unterscheiden müssen. Der direkte
Freistoß, aus dem ein Tor erzielt
werden kann, ohne dass ein weite-
rer Spieler den Ball berührt, wird
immer dann ausgesprochen, wenn
ein Akteur einen Gegner regelwid-
rig durch den Einsatz seines Kör-
pers beeinträchtigt und es dabei
zu einem Körperkontakt kommt.
Er wird ebenfalls gegeben, wenn
ein Spieler ein absichtliches Hand-
spiel begeht.
Auf indirekten Freistoß als Spiel-
fortsetzung wird dann entschieden,
wenn ein spieltechnisches Verge-
hen vorliegt. Beispiele:
Der den Freistoß ausführende
Spieler berührt den Ball ein
zweites Mal, ohne dass ein
anderer Spieler den Ball berührt
hat.
Ein Spieler verlässt oder betritt
das Spielfeld regelwidrig (also
ohne Ab- oder Anmeldung).
Ein Auswechselspieler betritt
das Spielfeld ohne Zustimmung
des Schiedsrichters.
Darüber hinaus führen auch
Unsportlichkeiten, strafbare
Abseits-Situationen sowie das
Gefährliche Spiel“ zum indirekten
Freistoß.
Mit den Inhalten des aktuellen DFB-
Lehrbriefs – „Verbotenes Spiel und
Unsportliches Betragen“ sowie
Freistöße“ – sprechen die Verfas-
ser zwei Spielregeln an, die
wesentlich dazu beitragen, dass
der faire „Kampf um den Ball“
umgesetzt, regelwidrige Aktionen
dagegen bestraft werden können.
Reichen solche Sanktionen nicht
aus, um fehlbare Spieler zu diszi-
plinieren, so bleiben den Unpartei-
ischen die Persönlichen Strafen
wie die Gelbe Karte als Verwar-
nung sowie der Feldverweis durch
Gelb/Rote und Rote Karte.
In diesem Lehrbrief wird auch
deutlich gemacht, dass der
Schiedsrichter-Lehrwart in den
Aus- und Weiterbildungen als Ein-
stieg einige grundsätzliche Hin-
weise zum Thema „Freistoß“
ansprechen sollte, die zum Basis-
wissen eines jeden Referees gehö-
ren müssen. Folgende Eckpunkte
der Regel 13 sind dabei zu nennen:
Die spieltechnischen Vorausset-
zungen für die Verhängung von
Freistößen
Die Unterscheidung in direkte
und indirekte Freistöße
Die unterschiedlichen Konse-
quenzen aus den beiden Frei-
stoßarten
Die vorgeschriebenen Bedin-
gungen bei der Ausführung von
Freistößen
Die Strafbestimmungen bei fal-
scher Ausführung
Die Strafbestimmungen, wenn
die Ausführung des Freistoßes
durch die gegnerische Mann-
schaft behindert wird
Die Voraussetzungen und die
Bedeutung einer schnellen
Ausführung
Um dieses in der Theorie zum Teil
trockene Wissen zu vermitteln,
bietet der Lehrbrief 44 eine Arbeit
an mehreren Lernstationen an.
Der Lehrwart bekommt damit die
Möglichkeit, den Teilnehmern an
einer solchen Weiterbildung ver-
schiedene Wege aufzuzeigen, wie
sie sich das Basiswissen zum
Thema aneignen können. Hierzu
gehören Arbeitsblätter mit den
entsprechenden Lösungsbogen,
die Arbeit mit dem Regelbuch,
eine Fallanalyse und die Bespre-
chung verschiedener Videose-
quenzen.
Am Ende der Lehreinheit werden
dann selbst die noch weniger
erfahrenen Unparteiischen wissen,
wie sie reagieren müssen, wenn
einmal ein Spieler in der Art von
Jens Lehmann das Spielfeld ver-
lässt. So etwas kann ja nicht nur in
der Champions League passieren...
Im Jahr 2001 wurde sogar die Meisterschaft mit einem indirekten Freistoß entschieden: Die
Bayern trafen in der Nachspielzeit in Hamburg und gewannen dadurch den Titel.