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Förderung von Initiativen und Projekten der Integrationsarbeit. Integrationsbeauftragte unterstützen
die interkulturelle Öffnung von Organisationen, zum Beispiel der öffentlichen Verwaltungen,.
Bedeutung für den Fußball:
Im Jahr 2006 schuf der DFB in seinen Strukturen die ehrenamtliche Funktion des/der
Integrationsbeauftragten und berief dafür die türkischstämmige Deutsche Gül Keskinler. Sie ist als
Integrationsbeauftragte Mitglied der DFB-Kommission Integration, also jenem Gremium, das die DFB-
Maßnahmen zur Integrationsförderung entwickelt und begleitet, und gehört dem Vorstand des DFB
mit beratender Stimme an.
Seit 2008 haben auch die 21 DFB-Landesverbände eigene Integrationsbeauftragte benannt, die jähr-
lich zu ein bis zwei Treffen mit dem Ziel der Vernetzung, des Gedankenaustauschs und der
Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Integrationsförderung zusammenkommen. Die
Integrationsbeauftragten der Landesverbände sind Ansprechpartner/innen für Fragen rund um das
Thema Integration sowohl für „deutschstämmige“ als auch für ethnische Sportvereine. Sie gestalten
das Thema Integration als Querschnittsaufgabe und begleiten die Umsetzung des DFB-
Integrationskonzepts im eigenen Landesverband. Darüber hinaus entwickeln sie eigene
Landesverbandsprojekte und begleiten deren Umsetzung. Des Weiteren besuchen und bewerten sie
die Bewerber, die in der Endauswahl des DFB – Mercedes-Benz – Integrationspreises stehen, und sind
somit in das Auswahlverfahren dieses hochdotierten Preises einbezogen.
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Integrationsbeauftragte/r
Definition:
Integrationsbeauftragte gibt es mittlerweile in vielen öffentlichen Institutionen, Verwaltungen,
Verbänden und Unternehmen. Sie fungieren als Ansprechpartner/innen der Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund zum Thema Integration. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung des interkul-
turellen Dialogs, der Toleranz und der Anerkennung. Sie sind an der Entwicklung der Leitlinien der
Integrationsarbeit in unterschiedlichen Formen beteiligt.
Gesellschaftliche Bedeutung:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (zur Zeit Prof. Dr.
Maria Böhmer) sitzt als Staatsministerin seit 2005 mit am Kabinettstisch, ist also politisch auf höchs-
ter Ebene präsent. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Politik- und
Gesellschaftsbereiche zieht. Die Beauftragte soll dafür Sorge tragen, die Integration der dauerhaft in
Deutschland ansässigen Menschen mit Migrationshintergrund – ob Ausländer oder Deutsche – zu för-
dern und insbesondere die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik
zu unterstützen. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Vernetzung und Koordination von
Integrationsprojekten staatlicher und nicht-staatlicher Organisationen und Akteure. Zu ihren
Aufgaben gehört es,
die Vorraussetzungen für ein friedliches und gemeinschaftliches
Zusammenleben in Deutschland zu schaffen und Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung entgegen-
zuwirken.
Die Beauftragte gestaltet mit und repräsentiert die Leitlinien der deutschen Integrationspolitik. Im Juli
2007
rief die Bundesregierung die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte, die an der
Integrationsförderung mitwirken, zusammen, um einen Nationalen Integrationsplan zu entwickeln.
Der Nationale Integrationsplan (NIP) enthält klare Ziele und ca. 400 konkrete Maßnahmen und
Selbstverpflichtungen aller Akteure. Die Gesamtkoordination liegt bei der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Auch der DFB hat sich im Rahmen des NIP
zur Umsetzung zehn konkreter Maßnahmen verpflichtet und diese bis 2009 umgesetzt. Zur
Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans wird ab Herbst 2010 ein
Aktionsplan mit klar definierten und überprüfbaren Zielvorgaben erarbeitet. Seit 2009 analysiert ein
bundesweites Integrationsmonitoring der Beauftragten Probleme und Fortschritte im Bereich der
Integrationsförderung. Alle zwei Jahre informiert die Beauftragte die Öffentlichkeit zudem über den
Stand der Integration von Zugewanderten und ihren Nachkommen in einem Bericht über die Lage der
Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland.
Integrations- oder Ausländerbeauftragte gibt es auch in Ländern und Kommunen. Sie sind
Ansprechpartner in der Verwaltung und gegenüber der Politik und beraten zu rechtlichen und sozialen
Fragen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit informieren sie über die Lebenssituationen von
Migrant/innen und werben für Toleranz und Anerkennung. Durch Stellungnahmen in Streitfragen oder
Konflikten beteiligen sie sich an aktuellen Diskussionen und fördern den interkulturellen
Meinungsaustausch. Gemeinsam mit der Quartiersarbeit sind sie Ansprechpartner für die finanzielle