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Verwarnungswürdige Vergehen

Ein Spieler wird verwarnt bei:

•  Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels,

•  Protestieren durch Worte oder Handlungen,

•  Betreten, Wiederbetreten oder absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne

die Erlaubnis des Schiedsrichters,

•  Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei Eckstoß, Freistoß oder Einwurf,

•  wiederholtem Verstoßen gegen die Spielregeln („wiederholt“ ist nicht durch

eine bestimmte Zahl oder ein bestimmtes Muster von Verstößen definiert),

• unsportlichem Betragen.

Ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler wird verwarnt bei:

• Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels,

• Protestieren durch Worte oder Handlungen,

•  Betreten oder Wiederbetreten des Spielfelds ohne die Erlaubnis des

Schiedsrichters,

• unsportlichem Betragen.

Verwarnung für unsportliches Betragen

Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er

•  versucht, den Schiedsrichter z. B. durch das Vortäuschen einer Verletzung

oder eines Fouls (Schwalbe) zu täuschen (Simulieren),

•  während des Spiels oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz

mit dem Torhüter tauscht,

•  ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoß

geahndet wird,

•  ein Foulspiel oder ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff

zu verhindern oder diesen zu unterbinden,

•  ein Handspiel begeht, um ein Tor zu erzielen (egal ob erfolgreich oder nicht),

oder erfolglos versucht, ein Tor zu verhindern,

•  auf dem Spielfeld unerlaubte Markierungen anbringt,

•  beim Verlassen des Spielfelds den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis

erhalten hat, das Spielfeld zu verlassen,

Spielregeln 2016/17

| Regel 12 | Fouls und unsportliches Betragen