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REGEL 15 – EINKICK
Vergehen/Sanktionen
Wenn sich bei der Ausführung eines Einkicks ein Gegenspieler näher als vorge-
schrieben beim Ball befindet,
wird der Einkick vom gleichen Team wiederholt und der fehlbare Spieler
verwarnt, es sei denn, es wurde auf Vorteil entschieden oder ein anderes
Vergehen begangen, das mit einem Freistoss oder einem Strafstoss für das
gegnerische Team geahndet wird.
Wenn ein Gegner den ausführenden Spieler bei einem Einkick behindert oder
stört,
wird er wegen unsportlichen Betragens verwarnt.
Bei jedem anderen Verstoss gegen diese Regel
wird der Einkick von einem Spieler des gegnerischen Teams ausgeführt.
Der Einkick wird von einem Feldspieler ausgeführt:
Wenn der Ball im Spiel ist und ihn der ausführende Spieler (ausser mit der
Hand) vor einem anderen Spieler erneut berührt,
erhält das gegnerische Team einen indirekten Freistoss am Ort des
Vergehens (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung).
Wenn der Ball im Spiel ist und vom ausführenden Spieler absichtlich mit der
Hand gespielt wird, bevor ihn ein anderer Spieler berührt hat,
erhält das gegnerische Team einen direkten Freistoss am Ort des Vergehens
(
siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung), und sein Team wird mit
einem kumulierten Foul bestraft.
wird auf Strafstoss entschieden, wenn sich das Vergehen innerhalb des
Strafraums ereignete, und das Team des fehlbaren Spielers mit einem
kumulierten Foul bestraft.