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REGEL 5 – SCHIEDSRICHTER
das schwerer wiegende Vergehen zu bestrafen, wenn ein Spieler zur glei-
chen Zeit mehrere solcher Vergehen beging,
disziplinarische Massnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein verwar-
nungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben. Dies muss
nicht sofort geschehen, spätestens aber dann, wenn der Ball das nächste
Mal aus dem Spiel ist,
Massnahmen gegen Teamoffizielle zu ergreifen, die sich nicht korrekt ver-
halten, wobei sie sie gegebenenfalls aus der technischen Zone und der
Spielfeldumgebung verweisen dürfen,
zu verhindern, dass Personen das Spielfeld betreten, die hierzu nicht be-
rechtigt sind,
die Fortsetzung der Partie anzuzeigen, nachdem sie unterbrochen war,
die Signale zu geben, die in den Futsal-Spielregeln unter „Signale der
Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten“ beschrieben sind,
sich auf dem Spielfeld gemäss den massgebenden Bestimmungen im
Teil „Auslegung der Futsal-Spielregeln und Richtlinien für Schiedsrichter“
(„
Position der Schiedsrichter während des laufenden Spiels“, Regel 5 –
Schiedsrichter) zu positionieren, sofern diese zwingend sind,
der zuständigen Instanz einen Bericht über die Partie zukommen zu lassen,
der Informationen über die gegen Spieler oder Offizielle beider Teams aus-
gesprochenen disziplinarischen Massnahmen sowie über alle besonderen
Vorfälle vor, während und nach dem Spiel enthält.
Der Schiedsrichter hat
in Abwesenheit der Schiedsrichterassistenten als Zeitnehmer und dritter
Schiedsrichter zu fungieren,
die Partie bei einem Verstoss gegen die Futsal-Spielregeln zu unterbrechen
oder ganz abzubrechen, wenn er dies für angemessen hält,
die Partei bei jedem Eingriff von aussen zu unterbrechen oder ganz
abzubrechen.
Der zweite Schiedsrichter hat
den Schiedsrichter bei Verletzung oder Unpässlichkeit zu ersetzen.