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REGEL 5 – SCHIEDSRICHTER
•
das schwerer wiegende Vergehen zu bestrafen, wenn ein Spieler zur glei-
chen Zeit mehrere solcher Vergehen beging,
•
disziplinarische Massnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein verwar-
nungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben. Dies muss
nicht sofort geschehen, spätestens aber dann, wenn der Ball das nächste
Mal aus dem Spiel ist,
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Massnahmen gegen Teamoffizielle zu ergreifen, die sich nicht korrekt ver-
halten, wobei sie sie gegebenenfalls aus der technischen Zone und der
Spielfeldumgebung verweisen dürfen,
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zu verhindern, dass Personen das Spielfeld betreten, die hierzu nicht be-
rechtigt sind,
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die Fortsetzung der Partie anzuzeigen, nachdem sie unterbrochen war,
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die Signale zu geben, die in den Futsal-Spielregeln unter „Signale der
Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten“ beschrieben sind,
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sich auf dem Spielfeld gemäss den massgebenden Bestimmungen im
Teil „Auslegung der Futsal-Spielregeln und Richtlinien für Schiedsrichter“
(„
Position der Schiedsrichter während des laufenden Spiels“, Regel 5 –
Schiedsrichter) zu positionieren, sofern diese zwingend sind,
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der zuständigen Instanz einen Bericht über die Partie zukommen zu lassen,
der Informationen über die gegen Spieler oder Offizielle beider Teams aus-
gesprochenen disziplinarischen Massnahmen sowie über alle besonderen
Vorfälle vor, während und nach dem Spiel enthält.
Der Schiedsrichter hat
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in Abwesenheit der Schiedsrichterassistenten als Zeitnehmer und dritter
Schiedsrichter zu fungieren,
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die Partie bei einem Verstoss gegen die Futsal-Spielregeln zu unterbrechen
oder ganz abzubrechen, wenn er dies für angemessen hält,
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die Partei bei jedem Eingriff von aussen zu unterbrechen oder ganz
abzubrechen.
Der zweite Schiedsrichter hat
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den Schiedsrichter bei Verletzung oder Unpässlichkeit zu ersetzen.