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REGEL 4 – AUSRÜSTUNG DER SPIELER
Vergehen/Sanktionen
Bei einem Verstoss gegen diese Regel
muss die Partie nicht in jedem Fall unterbrochen werden,
fordern die Schiedsrichter den fehlbaren Spieler bei der nächsten Spielunter-
brechung auf, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung
zu bringen, sofern dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist,
darf ein Spieler, der vom Feld geschickt wurde, um seine Ausrüstung in
Ordnung zu bringen, nur mit der Erlaubnis der Schiedsrichter oder des drit-
ten Schiedsrichters aufs Spielfeld zurückkehren,
vergewissern sich die Schiedsrichter selbst oder über den dritten
Schiedsrichter, dass die Ausrüstung in Ordnung ist, bevor sie die Rückkehr
aufs Spielfeld erlauben,
darf der Spieler, sofern er nicht ausgewechselt wurde, das Spielfeld erst
wieder betreten, wenn der Ball nicht mehr im Spiel ist oder ihm der dritte
Schiedsrichter bei laufendem Spiel die Erlaubnis dazu erteilt.
Wurde ein Spieler aufgrund eines Verstosses gegen diese Regel angewiesen,
das Spielfeld zu verlassen, und wird er nicht ausgewechselt, kehrt aber ohne
Erlaubnis der Schiedsrichter oder des dritten Schiedsrichters aufs Spielfeld
zurück, wird er verwarnt.
Fortsetzung des Spiels
Haben die Schiedsrichter die Partie unterbrochen, um eine Verwarnung auszu-
sprechen,
wird die Partie mit einem indirekten Freistoss durch einen Spieler des
gegnerischen Teams an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball
zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand (siehe Regel 13 – Ort der
Freistossausführung).